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Einweise- und Aufnahmeverfahren Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters

(Teil-) Stationäre Aufnahme

1. Geplante Aufnahme

Elektiv, d.h. geplant eingewiesene Patienten und Patientinnen machen ca. 85 Prozent der stationären Aufnahmen und 100 Prozent der teilstationären Aufnahmen aus. Nach einer Diagnostik in der Ambulanz der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters oder durch niedergelassene Fachärzte/Fachärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgt die Empfehlung einer stationären Behandlung. Vor der Aufnahme besichtigen die Patientinnen und Patienten die jeweilige Station mit den Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden erläutern das Behandlungskonzept der jeweiligen Station beim Erstvorstellungstermin in unserer Ambulanz. Die Aufnahme erfolgt dann geplant und freiwillig, Einweiser sind Pädiater/Pädiaterinnen, Allgemeinärzte/-ärztinnen, Internisten/Internistinnen und Kinder- und Jugendpsychiater/-psychiaterinnen.

Elektiv können wir Patienten und Patientinnen nur dann stationär und teilstationär aufnehmen, wenn eine Verordnung zu stationären Krankenhausbehandlung von einem/r niedergelassenen Vertragsarzt/-ärztin ("Einweisung") vorliegt. Bitte beachten: Zur Erstvorstellung eines Patienten/einer Patientin in unserer Ambulanz benötigen wir einen Überweisungsschein sowie die Krankenkassenkarte des Patienten/der Patientin. Die elektive Aufnahme erfolgt nach dem Wartelisten-Prinzip.

2. Notfall

Patienten und Patientinnen werden notfallmäßig in unsere Klinik aufgenommen, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht oder die Schwere des Krankheitsbildes den unmittelbaren Beginn einer stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung erforderlich macht. Die LVR-Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters ist für die Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen aus den Städten Essen, Oberhausen und Mülheim zuständig. Zur Notaufnahme kommen Kinder und Jugendliche, die eigenständig oder in Begleitung ihrer Eltern oder Bezugspersonen und mit oder ohne Einweisung hier vorgestellt werden, sowie Patienten und Patientinnen, die über Rettungsdienste zugeführt werden.

Die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters ist für die Pflichtversorgung von Kindern unter 14 Jahren mit dem Wohnort Essen sowie allen Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, die gemäß Straßenverzeichnis oder Liste der Heimeinrichtungen dem Zuständigkeitsbereich zugeordnet sind (Stadtkern sowie westliche Stadtgebiete), zuständig. Die Essener Jugendlichen der östlichen Stadtgebiete sind der kinder- und jugendpsychiatrischen Pflichtversorgung der Kliniken Essen-Süd zugeordnet. Kinder und Jugendliche der Städte Mülheim und Oberhausen werden altersunabhängig notfallmäßig versorgt. Darüber hinaus kann die Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters auch außerhalb des Pflichtversorgungsgebiets Patienten und Patientinnen notfallmäßig aufnehmen, wenn die Bettenkapazität dies zulässt.

Notaufnahmen erfolgen immer auf die geschützte Akutstation KJP 1 .

3. Übernahme aus anderen Krankenhäusern

Die Übernahme von Patienten und Patientinnen zur weiteren stationären Behandlung erfolgt sowohl aus kinder- und jugendpsychiatrischen als auch aus somatischen, hier überwiegend pädiatrischen Kliniken. Übernahmen aus psychiatrischen Kliniken werden in der Regel durchgeführt, wenn dort ein Patient/eine Patientin notfallmäßig aufgenommen wurde, dessen Pflichtversorgung aber in den Zuständigkeitsbereich unserer Klinik fällt. Übernahmen von Patienten und Patientinnen aus somatischen Kliniken erfolgen, wenn eine Indikation zu einer weitergehenden stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und/oder Behandlung gegeben ist. In der Regel wird der Patient/die Patientin nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 0201-8707-466 oder -467) durch die somatische Klinik konsiliarisch gesehen und hierbei das Vorgehen mit dem Patienten/der Patientin und den Angehörigen besprochen und festgelegt. Die Entscheidung bezüglich der Übernahme eines Patienten/einer Patientin trifft der für die Station zuständige Oberarzt/Oberärztin.

4. Kooperation mit Netzwerken

Einige Patienten und Patientinnen stellen sich auf Empfehlung von spezifischen Kooperationspartnern zur stationären Aufnahme bei uns vor. Hier ist vor allem die Suchthilfe zu nennen, von der Patienten und Patientinnen in den qualifizierten Drogenentzug vermittelt werden; daneben bestehen enge Kooperationen mit Trägern und Einrichtungen der Jugendhilfe, Sozialpädiatrischen Zentren der Region, Kinderkliniken, Opferschutzbeauftragten der Polizei, etc. Diese Kinder und Jugendlichen und ihre Familien werden nach Vorstellung in den entsprechenden Spezialambulanzen in aller Regel elektiv aufgenommen.

Einweisung bzw. Vorstellung eines Kindes bzw. Jugendlichen:

Der Arzt/die Ärztin vom Dienst ist rund um die Uhr erreichbar: Telefon 0201-8707-0 (Pforte). Über den Arzt/die Ärztin vom Dienst ist in komplexeren Fällen auch der Hindergrunddienst zu sprechen, der mit einem Oberarzt/einer Oberärztin der Klinik ebenfalls rund um die Uhr besetzt ist.

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