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Medizinproduktesicherheit

Die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist dafür zuständig, der gesetzlichen Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachzukommen. Zudem ist sie dafür verantwortlich, Rückrufmaßnahmen der Hersteller oder der Bundesoberbehörde zu koordinieren und dabei sicherzustellen, dass alle Aktionen rund um die Medizinprodukte nach dem Medizin-Produkte-Gesetz, der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung gesetzeskonform durchgeführt werden. Die Versorgung der klinischen Abteilungen mit Medizinprodukten gehört genauso zu ihren Aufgaben wie die Pflege der Medizinprodukte selbst.

Die Beauftragte für Medizinproduktesicherheit kümmert sich um die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation in den zugehörigen Medizinproduktebüchern und um die Nachweisführung der Einweisung der Mitarbeiter/innen in die Medizinprodukte sowie um die Aktualisierung der Bestandslisten der Kliniken. Sie unterstützt die Anwenderinnen und Anwender sowie die Medizinprodukte-Beauftragten und -Verantwortlichen der Kliniken im richtigen Umgang mit den Medizinprodukten, z. B. durch entsprechende Schulungen, und steht bei Bedarf beratend zur Seite.

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